Am 1. März 2022 tritt das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende in Kraft

 

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Am 1. März 2022 tritt das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Patientinnen und Patienten haben dann die Möglichkeit, sich bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt zur Organ- und Gewebespende beraten zu lassen. Ärzte können die Beratung alle zwei Jahre pro Patientin bzw. Patient abrechnen.

„Mit der vom Bundestag beschlossenen Zustimmungslösung ist eine Organspende weiterhin nur dann möglich, wenn der potentielle Organspender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Erst, wenn der sogenannte Hirntod festgestellt wird, also der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen, können Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus abklären, ob jemand als Organspender überhaupt in Frage kommt. Die nächsten Angehörigen werden in diese Entscheidung sensibel einbezogen“, erläutert Dr. Bauer.

„Das neue Gesetz soll die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende stärken, denn die Bürgerinnen und Bürger werden von nun an in unterschiedlichen Lebenssituationen mit der Thematik konfrontiert“, so der Patientenbeauftragte. „Hausärztinnen und Hausärzte können künftig ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Es geht dabei also vor allem darum, Zeit zu finden, um neutral und stressfrei zu informieren und damit zur persönlichen Entscheidungsfindung beizutragen. Außerdem wird die Thematik verstärkt in der ärztlichen Ausbildung verankert. Und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird es ein bundesweites Online-Register geben. Auch beim Erwerb des Führerscheins oder den Ausweisstellen von Bund und Ländern werden wir künftig auf diese Thematik angesprochen.“

„Wer seriöses Informationsmaterial sucht, sollte sich insbesondere an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wenden. Die BZgA hat in Kooperation mit u.a. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband Informationsmaterialien für Patienten und Ärzte ent- ckelt. Unter www.organspende-info.de findet man diese Materialen zur eigenen Entscheidungsfindung, für Praxen oder Krankenhäuser sowie zur Erziehung und Bildung im Allgemeinen. Außerdem hilft ein kostenfreies Informationstelefon mit der Rufnummer 0 800 / 90 40 400 bei allen Fragen rund um die Organ- und Gewebespende und bietet Unterstützung bei der individuellen Meinungsbildung“, berichtet der Beauftragte.

„Wer die Organspende in Deutschland auch sonst aktiv unterstützen möchte, kann sich an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wenden. Unter www.dso.de finden Sie viel Wissenswertes – auch zu Veranstaltungen in Ihrer Nähe, wie beispielsweise dem jährlichen persönlichen oder virtuellen Organspendelauf www.organspendelauf.de. Für Bayern möchte ich noch auf das Bündnis Organspende aufmerksam machen, dessen Mitglied ich selbst bin“, so Dr. Bauer.

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