Neues Betreuungsrecht beachtet stärker die Wünsche der Betroffenen…

 

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Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Herr Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer MdL, begrüßt das zum Jahresbeginn in Kraft getretene, überarbeitete und ergänzte Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung im Jahr 1992. Für den Beauftragten steht insbesondere das Wohl der betreuten Menschen im Vordergrund. Daher müssen im Falle einer Betreuung immer auch die Interessen und die Würde der betreuten Person im Zentrum stehen und geachtet werden.

 „Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es freut mich, dass der Gesetzgeber diesen großen Schritt getan hat und damit nun für Verbesserungen bei allen betreuten Menschen, aber auch bei allen Betreuerinnen und Betreuern sorgt! Mit Hilfe dieser umfangreichen Reform kann die Qualität der rechtlichen Betreuung weiter verbessert werden!“ betont Dr. Bauer.

„Ein Beispiel für rechtliche Neuerungen ist die Einführung eines formalen Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer. Dieses soll der einheitlichen Qualität dienen und dokumentieren, dass persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden. Neben der erforderlichen Sachkunde werden von nun an auch vertiefte Kenntnisse im Betreuungsrecht, Kenntnisse im sozialrechtlichen Unterstützungssystem sowie Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen vorausgesetzt. Ebenso müssen Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung nachgewiesen werden“, berichtet der Patienten- und Pflegebeauftragte.

„Das Bayerische Justizministerium hat mir außerdem mitgeteilt, dass die gerichtliche Aufsicht stärker auf die Ermittlung der Wünsche des Betreuten als zentralem Maßstab ausgerichtet und die Aufsichtsinstrumente dahingehend geschärft werden“, fügt Dr. Bauer hinzu. „Wenn also Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Betreuers vorliegen, ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, den Betreuten anzuhören. Eine gute Entwicklung, wie ich meine, denn solch eine Anhörung soll dem Ziel dienen, die Sichtweise des Betreuten, insbesondere dessen Wünsche, aus erster Hand zu erfahren und gegebenenfalls zu besprechen, welche Folge dieser sich bei einer tatsächlichen Pflichtverletzung wünscht oder sogar einfordert.“

„Persönlich heiße ich es auch für richtig, dass der Betreuer bzw. die Betreuerin präzise Angaben zu Art, Umfang und Anlass der persönlichen Kontakte sowie zu dem persönlichen Eindruck vom Betreuten machen muss“, ergänzt der Beauftragte.

„Als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung werden an mich immer wieder Vorgänge von betreuten Menschen herangetragen. Ebenso wenden sich ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Berufsbetreuerinnen und -betreuer an mich, mit der Bitte um Unterstützung. Mir ist es daher als Beauftragter ein großes Anliegen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Betreuung ist kein Randthema unserer Gesellschaft, sondern eine Angelegenheit, die uns alle angeht!“ sagt der Patienten- und Pflegebeauftragte.

„Ich danke daher allen Menschen, die sowohl beruflich oder ehrenamtlich als Betreuerin oder Betreuer diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Jedes Engagement in diesem Bereich wertschätze ich ausdrücklich! Ich bin zuversichtlich, dass mit dem reformierten Betreuungsgesetz nicht nur die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer sicherer wird, sondern auch die Betroffenen davon profitieren!“, betont Dr. Bauer.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht findet man vor allem auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz oder dem Bundesministerium der Justiz. Informationen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Amtsgerichte und einschlägige Vereine unterstützen ebenfalls.


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