Die Bereitschaft zur Organspende muss besser werden!

Deutschland braucht die doppelte Widerspruchslösung!

 

#pflege #gesundheit #soziales #patienten #beauftragter #pflegebeauftragter #patientenbeauftragter #mdl #drbauer #drpeterbauer #prof(univlima)drpeterbauer #patientenundpflegebeauftragter #bayerischestaatsregierung #sachsenbeiansbach #bayern #bayerischerlandtag #freiewähler #freiewählerlandtagsfraktion #pflegepolitischersprecher #landtagsabgeordneter #mittelfranken #sachsenbeiansbach #politik #politiker #franken #frankensprecher

 

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Herr Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer MdL, wiederholt eindringlich seine Forderung, dass Deutschland beim Thema Organspende eine doppelte Widerspruchslösung braucht. Die aktuellen Zahlen zur Organspende müssen noch besser werden, damit jeder Patient und jede Patientin auf der Warteliste zeitnah ein passendes Organ erhalten.

„Als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung verfolge ich die Meldungen zur Spendenbereitschaft mit großer Aufmerksamkeit. Ich muss leider feststellen, dass noch immer viel zu viele Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten stehen und auf ein Organ warten müssen“, so Dr. Bauer. „Ich selbst spreche mich daher nach wie vor für eine doppelte Widerspruchslösung für Deutschland aus. Diese sieht vor, dass sich jeder volljährige Bürger grundsätzlich entscheiden kann, ob er zur Organspende im Fall des eigenen Hirntods bereit ist. Für mich ist es eindeutig, dass die derzeitige gesetzliche Regelung nicht den gewünschten Erfolg bringt!“

„In unserem Nachbarland der Schweiz haben sich die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise in einer Volksabstimmung beim Thema Organspende für eine Widerspruchslösung ausgesprochen. Dies bedeutet, dass jeder Verstorbene als Organspender in Frage kommt – außer er oder sie haben dies vorab ausdrücklich abgelehnt. Es gilt aber auch, dass Verwandte der Verstorbenen dennoch ein Mitspracherecht haben. Leider scheint es aktuell in der Schweiz wegen strenger datenschutzrechtlicher Auflagen Verzögerungen beim Aufbau eines digitalen Registers zu geben“, berichtet der Beauftragte.

„Meldungen zufolge gab es in Deutschland im Jahr 2022 nur etwas mehr als zehn Spender pro eine Million Einwohner. Gleichzeitig stehen rund 8.500 Menschen auf Wartelisten für ein Organ. Auch wenn in Bayern die Zahl der postmortalen Organspender 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist, warten doch auch im Freistaat immer noch rund 1.100 Menschen auf ein lebenswichtiges Spenderorgan“, berichtet der Patientenbeauftragte*.

„Zum Wohle aller Menschen, die ein Spenderorgan brauchen, um weiterleben zu können, rufe ich dazu auf, den öffentlichen und politischen Diskussionsprozess erneut zu starten, um nochmals eine Gesetzesänderung herbeizuführen! Es kann nicht sein, dass Patientinnen und Patienten sterben müssen, weil die Hürde der Spendenbereitschaft nicht in genügend großem Umfang genommen wird!“ appelliert Dr. Bauer.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert